Die Vollmacht ist kein Formular. Sie ist die Befugnis.
Alles, was Ihr Betrieb im Namen eines Kunden bei der Zulassungsbehörde tut, steht und fällt mit einer Erklärung: der Halter ermächtigt Sie, den Antrag für ihn zu stellen. Fehlt sie oder stammt sie von der falschen Person, ist der Antrag nicht bloß unvollständig — er wurde ohne Vertretungsmacht gestellt.
Wer zeichnet — und wer nicht
| Fall | Zeichnungsberechtigt | Zusätzlich nötig |
|---|---|---|
| Privatperson als Halter | die Halterin oder der Halter selbst | Ausweisdokument |
| Ehepaar, Fahrzeug auf einen Namen | nur die eingetragene Person | der Ehepartner zeichnet nicht mit |
| Firma als Halter | vertretungsberechtigte Person | Nachweis der Vertretungsberechtigung, etwa Handelsregisterauszug |
| Minderjähriger als Halter | die gesetzlichen Vertreter | in der Regel beide Elternteile |
| Erbfall | die Erben | Nachweis der Erbenstellung; bei mehreren Erben deren gemeinsame Erklärung |
| Ihr gewerblicher Auftraggeber, selbst nicht Halter | nicht zeichnungsberechtigt | die Vollmacht muss vom tatsächlichen Halter kommen |
Der Denkfehler in der Auftragskette
Ein Auftrag Ihres gewerblichen Kunden ist keine Vollmacht seines Endkunden. Wer über eine Kette von Betrieben arbeitet, braucht trotzdem die Erklärung der Person, die als Halter eingetragen werden soll — Aufträge lassen sich stapeln, Vertretungsmacht nicht.
Die Vollmacht gehört zum Vorgang, nicht in den Ordner
Im internetbasierten Verfahren wird die Vollmacht elektronisch erteilt und dem konkreten Antrag zugeordnet. Das ist kein Digitalisierungsselbstzweck: Nur so ist später belegbar, dass genau dieser Vorgang von genau dieser Person gedeckt war.
- Der Halter erhält den Vorgang zur Zeichnung — er muss dafür nicht in Ihrem Betrieb sein.
- Eine Online-Ausweisfunktion ist nicht erforderlich. Das ist der praktische Unterschied zum Bürgerportal, an dem viele Privatleute scheitern.
- Die gezeichnete Vollmacht bleibt dem Vorgang zugeordnet und ist zusammen mit ihm abrufbar.
- Eine allgemeine Blankovollmacht „für alles Weitere" ist nicht vorgesehen — jeder Vorgang trägt seine eigene Erklärung.
Praxis
Holen Sie die Vollmacht früh ein, nicht am Übergabetag. Sie ist das einzige Glied der Kette, das nicht in Ihrer Hand liegt — und damit das einzige, das einen Termin platzen lassen kann, obwohl in Ihrem Haus alles fertig ist.
Was die Vollmacht nicht abdeckt
- Sie ersetzt keine Legitimation
- Zusätzlich zur Erklärung braucht es die Identität des Halters und die Sicherheitscodes aus seinen Fahrzeugpapieren. Beides ist ein eigenes Glied der Kette.
- Sie überträgt keine Halterpflichten
- Nach der Zulassung ist der Kunde Halter — mit Steuerpflicht und Halterhaftung. Ihr Betrieb bleibt Dienstleister, auch wenn er den Antrag gestellt hat.
- Sie deckt keine weiteren Vorgänge
- Eine Vollmacht für die Neuzulassung deckt keine spätere Abmeldung. Für jeden weiteren Vorgang wird sie erneut erteilt.
Fragen zur Vollmacht
Genügt eine unterschriebene PDF-Vollmacht per E-Mail?
Für das internetbasierte Verfahren nicht. Die Vollmacht wird im Vorgang selbst elektronisch erteilt und ihm zugeordnet. Ein separat unterschriebenes Papier ist als Auftragsdokument zwischen Ihnen und Ihrem Kunden sinnvoll, ersetzt die elektronische Erteilung aber nicht.
Was gilt bei einer Firma mit mehreren Geschäftsführern?
Maßgeblich ist die im Register hinterlegte Vertretungsregelung. Bei Gesamtvertretung zeichnen die entsprechend vielen Personen; bei Einzelvertretung genügt eine. Halten Sie den Handelsregisterauszug bereit — er ist der Nachweis dafür.
Kann der Kunde die Vollmacht widerrufen?
Bis zur Einreichung ja — danach läuft der Vorgang bei der Behörde. Ein Widerruf nach der Einreichung wirkt nicht rückwirkend auf einen bereits gestellten Antrag; ob und wie er sich noch stoppen lässt, entscheidet die Zulassungsbehörde.
Brauchen wir eine Vollmacht für Fahrzeuge im eigenen Bestand?
Nein, wenn Ihr Betrieb selbst Halter ist — dann zeichnet Ihre vertretungsberechtigte Person. Sobald Sie für einen anderen Rechtsträger zulassen, auch innerhalb einer Unternehmensgruppe, ist eine Vollmacht des dortigen Halters nötig.
Quellen: §§ 164 ff. BGB (Stellvertretung) · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §§ 15c–15h zum internetbasierten Verfahren. Stand: 20. August 2026. Information, keine Rechtsberatung — im Zweifel prüft die zuständige Zulassungsbehörde die Vertretungsmacht.