Abrechnung
Wie wird abgerechnet, und was geschieht mit der Amtsgebühr?
Wir rechnen je eingereichtem Vorgang ab: keine Grundgebühr, keine Softwarepauschale, keine Laufzeit, keine Mindestabnahme. Die amtliche Gebühr der Zulassungsbehörde geben wir ohne Aufschlag weiter und weisen sie getrennt aus — damit Sie sie unverändert an Ihren Auftraggeber durchreichen können.
Die Höhe der Amtsgebühr hängt vom Vorgang ab, zum Beispiel 12,80 € für eine internetbasierte Zulassung (GebOSt Nr. 221.1.1) oder 10,60 € für die internetbasierte Wiederzulassung mit reserviertem Kennzeichen (Nr. 221.7). Für jeden Antrag über die Großkundenschnittstelle berechnet das Kraftfahrt-Bundesamt 0,70 € (Nr. 129).
Die konkreten Konditionen richten sich nach Ihrem Volumen und werden individuell vereinbart. Deshalb nennt diese Website keine Beträge.