Offizieller i-Kfz-Softwarepartner · KBA-geprüfte Software, bundesweit einsetzbar KBA-geprüft
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Für Zulassungsdienste & Handel

Online-Zulassung für Dritte: Sie verkaufen eine Kette.

Auf online-zulassung.net geht es um die Online-Zulassung im Kundenauftrag. Sobald ein Zulassungsdienst, ein Autohaus oder ein Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug für einen Dritten anmeldet, ist der Zulassungsvorgang nur das mittlere Glied. Davor stehen Auftrag, Vollmacht und Legitimation des Kunden; danach die Quittung der Behörde, der Beleg für den Auftraggeber und die Aufbewahrung. Reißt ein Glied, ist nicht der Vorgang das Problem, sondern der Nachweis.

Vom KBA abgenommen Digitale Vollmacht ohne eID Drittmandat je Auftraggeber Pay per Use
Kennzeichnung

Wer hat die Software für die Einreichung abgenommen?

Siegel: Offizieller i-Kfz-Softwarepartner Rundes Emblem mit Schild und Haken. Ringtext: i-Kfz-Softwarepartner. Darunter: KBA-geprüft. Kein Hoheitszeichen. i-Kfz-SOFTWAREPARTNER KBA-GEPRÜFT
  • Offizieller i-Kfz-Softwarepartner. Die eingesetzte Software hat das Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts bestanden.
  • Alle sechs Großvorfälle über eine geprüfte Großkundenschnittstelle — ohne eigene KBA-Registrierung.
  • Bundesweit einreichen. Zuständig bleibt die Behörde am Sitz des Halters, der Weg dorthin ist digital.
  • Amtliche Gebühren 1:1. Ohne Aufschlag weitergegeben und getrennt ausgewiesen.

Kein Hoheitszeichen, keine Behörde. online-zulassung.net ist ein Angebot der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), eines privaten Zulassungsdienstes. Das Siegel kennzeichnet die eingesetzte Software, nicht eine amtliche Stellung — über jeden Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Der Weg eines Vorgangs

Wie läuft ein Auftrag vom Betrieb zur Behörde und zurück?

Ihr Vorgang wird im Portal erfasst und geprüft, über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Großkundenschnittstelle übermittelt und von der zuständigen Behörde entschieden. Die Quittung läuft denselben Weg zurück — sie ist Ihr Nachweis gegenüber dem Auftraggeber.

Ihr Betrieb

Auftrag, Vollmacht des Halters, Legitimation — alles dem Vorgang zugeordnet.

  • Zulassungsdienste
  • Autohäuser
  • Gebrauchtwagenhändler
Vom KBA abgenommen

i-Kfz-Großkundenschnittstelle

Prüfung · Signatur · Übermittlung

NZTZUGWZHAAB

Zuständige Zulassungsbehörde

Entscheidung und Quittung — zuständig ist die Behörde am Sitz des Halters, nicht Ihres Betriebs.

  • Entscheidung
  • Vorläufiger Nachweis
  • + über 400 weitere

Vorgang zur BehördeQuittung zurück an den Vorgang

Im Fokus

Wo reißt die Kette bei Zulassungsdienst, Autohaus und Gebrauchtwagenhandel?

Der Vorgang ist überall derselbe. Was sich unterscheidet, ist das Glied, das am ehesten reißt.

Auftraggeber: ein gewerblicher Dritter

Zulassungsdienst

Zwei Ebenen: Ihr Auftraggeber — und der tatsächliche Halter. Beide Beziehungen wollen getrennt dokumentiert sein.

  • Vollmacht kommt vom Halter, nie vom Auftraggeber
  • Ein Mandant je Auftraggeber
  • Weiterberechnung mit getrennter Amtsgebühr
Drittmandat & Rollen →
Auftraggeber: der Käufer

Autohaus

Der Neuwagenkäufer beauftragt Sie zum Übergabetermin. Halter ist er, auch wenn das Fahrzeug bis dahin bei Ihnen steht.

  • Kaufvertrag als Auftrag, Vollmacht des Käufers
  • Sein Ausweis, sein SEPA-Mandat
  • Vollmacht früh einholen, nicht am Übergabetag
Digitale Vollmacht →
Auftraggeber: der Käufer

Gebrauchtwagenhandel

Zwei Vorgänge in kurzer Folge: Ankauf abmelden, Verkauf zulassen — mit unterschiedlichen Beteiligten.

  • Beim Ankauf die Codes des Voreigentümers
  • Beim Verkauf Vollmacht und Legitimation des Käufers
  • Hauptuntersuchung während der Standzeit im Blick behalten
Legitimation & Codes →

Ebenfalls möglich: Werkstätten, Aufbereiter und Verwertungsbetriebe. Die vollständige Einordnung nach Auftragsverhältnis steht unter Für wen.

Aus welchen Gliedern besteht die Nachweiskette?

Jedes Glied hat eine eigene Frage, einen eigenen Verantwortlichen und einen eigenen Beleg. Erst zusammen ergeben sie den Nachweis, dass Ihr Betrieb befugt gehandelt hat.

Welche Codes zur Legitimation gehören, legt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung fest:

„Für die Bearbeitung der Anträge sind, soweit erforderlich, folgende Sicherheitscodes zu erfassen und nach § 20 Absatz 4 zu verifizieren: 1. die Sicherheitscodes der Stempelplaketten nach § 12 Absatz 3 Satz 3, 2. der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 13 Absatz 1 Satz 2 und 3. der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 14 Absatz 2 Satz 2."

  1. Auftrag

    Der Kunde beauftragt Ihren Betrieb mit der Zulassung. Das ist ein Vertrag zwischen Ihnen und ihm — nicht zwischen ihm und der Behörde und nicht zwischen ihm und uns.

    Verantwortlich: Ihr Betrieb
  2. Vollmacht

    Der Halter bevollmächtigt zur Antragstellung. Ohne diese Erklärung darf niemand in seinem Namen zulassen — sie ist der Kern des gesamten Verfahrens.

    Verantwortlich: der Halter Digitale Vollmacht →
  3. Legitimation

    Identität des Halters und die Sicherheitscodes aus seinen Fahrzeugpapieren. Sie ersetzen im internetbasierten Verfahren die Vorlage der Originale am Schalter.

    Beibringen: der Halter, prüfen: Ihr Betrieb Legitimation & Codes →
  4. Einreichung

    Der Vorgang geht über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Großkundenschnittstelle an die für den Halter zuständige Zulassungsbehörde.

    Verantwortlich: ZulassungOnline24 Drittmandat & Rollen →
  5. Quittung

    Die Behörde entscheidet und meldet zurück. Bei positiver Entscheidung steht der vorläufige Zulassungsnachweis digital bereit; Plaketten und Papiere kommen per Post.

    Verantwortlich: die Zulassungsbehörde
  6. Aufbewahrung

    Auftrag, Vollmacht, Beleg und Rechnung gehören in Ihre Ablage — mit handels- und steuerrechtlichen Fristen, die deutlich länger laufen als der Vorgang.

    Verantwortlich: Ihr Betrieb Belege & Aufbewahrung →
Der Unterschied

Worin unterscheiden sich eigener Bestand und Kundenauftrag?

Diese Unterscheidung entscheidet über Vollmacht, Nachweise und Haftung. Sie wird im Alltag häufig übersehen, weil der Zulassungsvorgang in beiden Fällen gleich aussieht.

Der Vorgang ist derselbe, die Nachweiskette nicht.
FrageEigener BestandKundenauftrag
Wer ist Halter?Ihr Betriebder Kunde
Wer zeichnet die Vollmacht?vertretungsberechtigte Person Ihres Betriebsder Kunde persönlich
Wessen Ausweis wird gebraucht?keiner zusätzlichder des Kunden
Wer trägt die Kfz-Steuer?Ihr Betriebder Kunde — eigenes SEPA-Mandat
Wer haftet als Halter?Ihr Betriebder Kunde ab Zulassung
Was muss aufbewahrt werden?der VorgangVorgang und Auftrag, Vollmacht, Belege

Häufigster Fehler

Ein Fahrzeug „schnell auf den Betrieb" zuzulassen, weil die Papiere des Kunden noch fehlen. Damit wird Ihr Betrieb tatsächlich Halter — mit Steuerpflicht, Halterhaftung und einer späteren Umschreibung, die erneut Gebühr und Aufwand kostet.

Abrechnung

Wie wird abgerechnet, und was geschieht mit der Amtsgebühr?

Wir rechnen je eingereichtem Vorgang ab: keine Grundgebühr, keine Softwarepauschale, keine Laufzeit, keine Mindestabnahme. Die amtliche Gebühr der Zulassungsbehörde geben wir ohne Aufschlag weiter und weisen sie getrennt aus — damit Sie sie unverändert an Ihren Auftraggeber durchreichen können.

Die Höhe der Amtsgebühr hängt vom Vorgang ab, zum Beispiel 12,80 € für eine internetbasierte Zulassung (GebOSt Nr. 221.1.1) oder 10,60 € für die internetbasierte Wiederzulassung mit reserviertem Kennzeichen (Nr. 221.7). Für jeden Antrag über die Großkundenschnittstelle berechnet das Kraftfahrt-Bundesamt 0,70 € (Nr. 129).

Die konkreten Konditionen richten sich nach Ihrem Volumen und werden individuell vereinbart. Deshalb nennt diese Website keine Beträge.

Kurz beantwortet

Was fragen Betriebe zur Zulassung im Kundenauftrag?

Reicht eine formlose Vollmacht auf Papier?

Für das internetbasierte Verfahren nicht. Die Vollmacht wird im Vorgang elektronisch erteilt und dem Antrag zugeordnet — eine eingescannte Unterschrift auf einem Formular ersetzt sie nicht. Wie das abläuft, steht unter Vollmacht.

Können wir für Kunden zulassen, ohne dass sie im Betrieb sind?

Ja. Die Vollmacht wird digital erteilt, die Nachweise werden als Foto beigebracht. Der Kunde muss weder erscheinen noch eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion besitzen — das ist der praktische Vorteil gegenüber dem Bürgerportal.

Wer haftet, wenn die Angaben des Kunden falsch waren?

Für die Richtigkeit seiner Angaben steht der Halter ein. Ihr Betrieb schuldet die sorgfältige Erfassung und Weiterleitung — deshalb ist die dokumentierte Nachweiskette Ihr Schutz. Sie belegt, was Ihnen vorlag und wer was erklärt hat.

Ist online-zulassung.net eine Behörde?

Nein. online-zulassung.net ist ein Geschäftskunden-Angebot der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), eines privaten Zulassungsdienstes aus Wiesbaden — keine Behörde und kein Auftritt eines Bundesamts. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §§ 18–40 zum internetbasierten Verfahren · § 13 KraftStG (SEPA-Mandat) · §§ 164 ff. BGB (Vertretung) · § 257 HGB und § 147 AO (Aufbewahrung). Stand: . Information, keine Rechtsberatung.

Sie lassen für Ihre Kunden zu — wir liefern die Kette dahinter.

Zugang zum AntragsPortal, Mandantenstruktur für Ihre Auftraggeber, digitale Vollmachten und je Vorgang ein belegbarer Verlauf. Konditionen vereinbaren wir nach Volumen, deshalb stehen sie nicht auf dieser Seite.

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