Vier Zeichenfolgen ersetzen den Gang zum Schalter.
Im internetbasierten Verfahren treten Sicherheitscodes an die Stelle der vorgelegten Originale. Wer sie kennt, erkennt einen Tippfehler beim Erfassen — und weiß, welcher Code bei welchem Vorgang überhaupt gebraucht wird. Drei kommen aus den Papieren beziehungsweise vom Kennzeichen, einen liefert der Versicherer.
Die vier Codes
| Code | Länge | Aufbau | Fundort beim Kunden |
|---|---|---|---|
| Sicherheitscode ZB I | 7 |
Ziffern und Buchstaben gemischt | Zulassungsbescheinigung Teil I, unter einem Feld zum Freirubbeln |
| Sicherheitscode ZB II | 12 |
beginnt mit B, dann 10 Zeichen, zuletzt eine Prüfziffer 0–9 oder X |
Zulassungsbescheinigung Teil II, ebenfalls verdeckt |
| Code der Stempelplakette | 3 |
Ziffern und Buchstaben | unter der runden Plakette auf dem Kennzeichen — Deckschicht abkratzen |
| eVB-Nummer | 7 |
Großbuchstaben und Ziffern, ohne I, O und Q | vom Versicherer des Kunden, per E-Mail oder SMS |
Die nützlichste Regel für die Erfassung
Die eVB-Nummer enthält niemals I, O oder Q — genau die Zeichen, die mit 1 und 0 verwechselt werden. Wird eine eVB abgewiesen, prüfen Sie zuerst diese drei: Ein vermeintliches „O" ist eine Null, ein „I" eine Eins.
Nicht jeder Vorgang braucht alle vier
| Vorgang | ZB I | ZB II | Plakette | eVB |
|---|---|---|---|---|
| Neuzulassung | — | ja | — | ja |
| Umschreibung mit Halterwechsel | ja | ja | bei Kennzeichenwechsel | ja |
| Wiederzulassung | ja | ja | — | ja |
| Außerbetriebsetzung | ja | — | ja | — |
| Adressänderung im selben Bezirk | ja | — | — | — |
Die Plakettencodes werden immer dann gebraucht, wenn ein Kennzeichen entwertet wird — also bei der Abmeldung und beim Kennzeichenwechsel, nicht bei einer reinen Adressänderung.
Was neben den Codes zu prüfen ist
- Ausweisdokument des Halters — Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie beziehungsweise ein Foto genügt; die Online-Ausweisfunktion wird nicht gebraucht.
- Bei Firmen zusätzlich der Nachweis der Vertretungsberechtigung, etwa ein Handelsregisterauszug.
- Gültigkeit prüfen. Ein abgelaufenes Ausweisdokument führt zur Rückweisung — bei der Erfassung fällt das leichter auf als später bei der Behörde.
- Lesbarkeit prüfen. Angeschnittene oder unscharfe Fotos sind der häufigste vermeidbare Rückweisungsgrund.
Sorgfaltspflicht Ihres Betriebs
Für die Richtigkeit seiner Angaben steht der Halter ein. Ihr Betrieb schuldet die sorgfältige Erfassung und Weiterleitung — deshalb ist es Ihr eigener Schutz, festzuhalten, was Ihnen vorlag. Was in der Ablage bleibt und wie lange, steht unter Belege & Aufbewahrung.
Fragen zur Legitimation
Der Kunde hat den Code schon freigerubbelt. Geht das noch?
Solange die Zeichen lesbar sind, funktioniert der Code weiterhin — der Vorgang sollte dann aber zeitnah laufen. Ist er unleserlich, hilft nur Ersatz über die Zulassungsbehörde: ein eigener Vorgang mit eigener Gebühr und eigener Dauer.
Was ist mit älteren Fahrzeugpapieren ohne Codes?
Papiere aus der Zeit vor Einführung der Sicherheitscodes tragen keine. Für diese Fahrzeuge ist der Online-Weg versperrt; der Vorgang läuft dann klassisch über die Zulassungsstelle. Die Vorprüfung erkennt das, bevor Sie etwas beauftragen.
Dürfen wir Ausweiskopien unserer Kunden aufbewahren?
Nur so lange und so weit, wie es für den Zweck erforderlich ist — der Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO gilt auch hier. Legen Sie fest, welche Unterlagen Sie wie lange vorhalten, und halten Sie sich daran. Näheres unter Belege & Aufbewahrung.
Muss der Kunde bei uns im Betrieb sein?
Nein. Die Nachweise lassen sich als Foto beibringen, die Vollmacht wird digital erteilt. Praktisch heißt das: Der Vorgang kann laufen, während der Kunde arbeitet — und er ist nicht auf eine freigeschaltete eID angewiesen.
Quellen: Feldregeln der vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommenen i-Kfz-Schnittstelle — Sicherheitscode ZB I 7 Stellen, ZB II 12 Stellen mit führendem B und abschließender Prüfziffer, Kennzeichen-Sicherheitscode 3 Stellen, eVB 7 Zeichen ohne I, O und Q · Art. 5 DSGVO (Datenminimierung). Stand: 20. August 2026.