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Fragen & Antworten

Wer darf was — und wer haftet wofür?

Die Fragen zu den einzelnen Gliedern stehen auf den jeweiligen Seiten. Hier geht es um das, was sich zwischen Betrieb, Kunde und Behörde abspielt: Befugnis, Verantwortung und die Grenzen des Verfahrens.

Befugnis und Haftung

Braucht unser Betrieb eine besondere Erlaubnis, um für Kunden zuzulassen?

Eine eigene Erlaubnis der Zulassungsbehörde ist dafür nicht vorgesehen — Sie handeln als Bevollmächtigter des Halters. Was Sie brauchen, ist für jeden Vorgang die Vollmacht dieses Halters. Eine eigene Registrierung beim Kraftfahrt-Bundesamt ist ebenfalls nicht nötig, weil die Einreichung über unsere abgenommene Schnittstelle läuft.

Wer haftet, wenn der Kunde falsche Angaben gemacht hat?

Für die Richtigkeit seiner Angaben steht der Halter ein. Ihr Betrieb schuldet die sorgfältige Erfassung und Weiterleitung. Genau deshalb ist die dokumentierte Nachweiskette Ihr Schutz: Sie belegt, was Ihnen vorlag und wer was erklärt hat.

Werden wir Halter, wenn wir für einen Kunden zulassen?

Nein — solange der Kunde als Halter eingetragen wird. Halter wird Ihr Betrieb nur, wenn er selbst eingetragen ist, etwa bei Vorführwagen oder einer Tageszulassung. Dann treffen ihn auch Steuerpflicht und Halterhaftung.

Kann ein gewerblicher Auftraggeber für seine Endkunden bevollmächtigen?

Nein. Ein Auftrag lässt sich weitergeben, Vertretungsmacht nicht. Die Vollmacht muss von der Person kommen, die als Halter eingetragen werden soll — auch wenn zwischen Ihnen und ihr noch ein Betrieb steht.

Grenzen des Verfahrens

Welche Fälle lassen sich nicht online einreichen?

Im Wesentlichen drei: Fahrzeugpapiere ohne Sicherheitscodes aus älteren Jahrgängen, Importe ohne CoC-Papier, die eine Einzelgenehmigung brauchen, und Fahrzeuge, deren Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurückliegt. Alle drei erkennt die Vorprüfung, bevor eingereicht wird.

Der Kunde hat keine Online-Ausweisfunktion. Ist das ein Problem?

Nein. Der Weg läuft über die digitale Vollmacht an Ihren Betrieb; eine freigeschaltete eID oder ein Kartenleser sind nicht erforderlich. Genau daran scheitern viele Privatleute im Bürgerportal — für Ihren Betrieb ist es ein Argument.

Was passiert bei einer Rückweisung durch die Behörde?

Der Vorgang bekommt einen Status mit dem Grund. Sie korrigieren und reichen erneut ein. Häufigste Ursachen: abgelaufene eVB, fehlende gültige Hauptuntersuchung, unlesbare Nachweise. Klären Sie vorab mit Ihrem Auftraggeber, wer eine Wiedereinreichung trägt, wenn die Ursache aus seiner Sphäre kam.

Können mehrere Fahrzeuge in einem Vorgang laufen?

Nein, jedes Fahrzeug ist ein eigener Vorgang mit eigener amtlicher Gebühr. Die Erfassung läuft im Portal aber unmittelbar hintereinander, weil Mandanten- und Halterdaten bereits hinterlegt sind.

Zugang und Abrechnung

Was brauchen wir, um zu starten?

Gewerbenachweis beziehungsweise Handelsregisterauszug, die vertretungsberechtigte Person und die Entscheidung, wie Ihre Mandanten geschnitten werden — je Standort, je Gesellschaft oder je Auftraggeber. Software installieren Sie nicht; der Zugang läuft im Browser.

Gibt es eine Grundgebühr oder Mindestabnahme?

Nein. Das Modell ist Pay per Use — abgerechnet wird je eingereichtem Vorgang, ohne Grundgebühr, ohne Softwarepauschale, ohne Laufzeit und ohne Mindestabnahme. Ein Monat ohne Vorgänge kostet nichts.

Warum stehen hier keine Preise?

Weil die Konditionen sich nach dem Volumen richten und individuell vereinbart werden. Die amtlichen Gebühren der Behörde geben wir unverändert weiter und weisen sie getrennt aus; ihre Nummern finden Sie unter Weiterberechnung.

Ist online-zulassung.net eine Behörde?

Nein. online-zulassung.net ist ein Geschäftskunden-Angebot der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), eines privaten Zulassungsdienstes aus Wiesbaden — keine Behörde und kein Auftritt eines Bundesamts. Wir setzen vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Software ein; über jeden Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Quellen: §§ 164 ff. BGB (Stellvertretung) · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §§ 15c–15h · § 21 StVZO · § 257 HGB und § 147 AO. Stand: 20. August 2026. Information, keine Rechtsberatung.

Sie lassen für Ihre Kunden zu — wir liefern die Kette dahinter.

Zugang zum AntragsPortal, Mandantenstruktur für Ihre Auftraggeber, digitale Vollmachten und je Vorgang ein belegbarer Verlauf. Konditionen vereinbaren wir nach Volumen, deshalb stehen sie nicht auf dieser Seite.

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